Digitaler Mitgliedsausweis
Sehr geehrte Sportfreunde,
die Digitalisierung unserer Mitgliedsausweise ist abgeschlossen. Wir haben die neuen Ausweise erhalten und möchten diese nun an unsere Mitglieder ab dem Jahr 2026 ausgeben.
Die DM erhalten alle Mitglieder im Zuge der Kassierung der Angelbeiträge 2026. Bitte den Ausweis bei Erhalt auf Richtigkeit von Namen, Vornamen und Geburtsdatum überprüfen. Im Zusammenhang mit Fischereischein und Personalausweis ist der DM dann unser gültiges Dokument zum Angeln.
Die DM ist für unsere Mitglieder ab 01. Januar 2026 einsetzbar.
Für 2026 verbleibt die Zahlung der Beträge unverändert zu den Terminen der Kassierung der Angelbeiträge 2026. (Jahresbeitrag LAV / Jahresangelkarte LAV / Fischereiabgabemarke) in Barzahlung Vor-Ort. Der Jahresmitgliedsbeitrag und die Gebühren für Steg- und Bootsliegeplätze sind als Gesamtbetrag bis zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins mit dem Verwendungszweck “Vor- und Nachnahme Mitglied” zu überweisen.
https://tollenseseeangler.de/beitrag/
Ab dem Beitragsjahr 2027 sind erstmals alle Beiträge und Gebühren – Vereinsbeitrag, Gebühren für Steg- und Bootsliegeplätze, Beitragsmarke LAV M-V sowie Landesangelkarte LAV M-V – als Gesamtbetrag bis zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen. Als Verwendungszweck sind der Vor- und Nachname des Mitglieds anzugeben.
Eine Barzahlung vor Ort auf dem Vereinsgelände für die Beitragsmarke LAV M-V, die Landesangelkarte LAV M-V und die Fischereiabgabemarke M-V wird ab 2027 nicht mehr möglich sein. Die Beiträge für den LAV M-V werden nach Zahlungseingang auf dem Vereinskonto durch den Verein im digitalen Mitgliedsausweis des jeweiligen Mitglieds freigeschaltet. Danach kann das Mitglied unmittelbar angeln gehen. Mit dem Besitz des digitalen Mitgliedsausweises geht die Verantwortung für den Erwerb der Fischereiabgabemarke auf das jeweilige Mitglied über. Das bedeutet, dass jedes Mitglied die Klebemarke persönlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde, dem Bürgeramt oder in Angelgeschäften vor Ort erwerben muss.
Per persönlicher ID habe ich Zugang zu meinem DM-Profil. Dort kann ich wie bspw. beim Onlinebanking oder Einkauf auf Internetportalen selbst auf bestimmte persönliche Daten zugreifen.
Der DM kann mit jedem NFC-fähigen Gerät (Smartphone, Tablet etc.) ausgelesen werden.
Der Inhalt des DM kann zudem über Eingabe der persönlichen ID geprüft werden.
Das Auslesen sollte über das Gerät des Kontrollierenden ausgelesen und kontrolliert werden. Eine Alternative ist auch das Zeigen über das eigene Gerät.
Jedes Mitglied kann unter „Profil“ individuell entscheiden, ob die Verbandszeitschrift und/oder der Newsletter des LAV bezogen werden. Der Datenschutz verlangt hier, dass der Nutzer aktiv seine Zustimmung zum Versenden geben muss.
Pro Verein, in dem man Mitglied ist, wird je eine Mitgliedskarte erforderlich und der Verbandsbeitrag des LAV ist entsprechend (ggf. eben mehrfach) zu entrichten.
Diese Forderung besteht bereits seit vielen Jahren – unabhängig vom Digitalen Ausweis.
Hintergrund: Hier der Auszug der Gebühren- und Entgeltordnung des LAV vom 18.05.2019 unter Pkt. 1.b: Die ordentlichen Mitglieder (hier des Vereines) führen den Beitrag für den LAV und den DAFV an den LAV ab. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die Zahl aller bei den ordentlichen Mitgliedern (hier Verein)organisierten Angelfischer (hier Mitglieder des Vereines) des LAV.
weitere Informationen
weiterführende Informationen zum Thema digitaler Mitgliedsausweis und Digitalisierung beim LAV M-V e.V.