Digitaler Mitgliedsausweis
Sehr geehrte Sportfreunde,
die Digitalisierung unserer Mitgliedsausweise ist abgeschlossen. Wir haben die neuen Ausweise erhalten und möchten diese nun an unsere Mitglieder ab dem Jahr 2026 ausgeben.
Die DM erhalten alle Mitglieder im Zuge der Kassierung der Angelbeiträge 2026. Bitte den Ausweis bei Erhalt auf Richtigkeit von Namen, Vornamen und Geburtsdatum überprüfen. Im Zusammenhang mit Fischereischein und Personalausweis ist der DM dann unser gültiges Dokument zum Angeln.
Die DM ist für unsere Mitglieder ab 01. Januar 2026 einsetzbar.
Für 2026 verbleibt die Zahlung der Beträge unverändert zu den Terminen der Kassierung der Angelbeiträge 2026. (Jahresbeitrag LAV / Jahresangelkarte LAV / Fischereiabgabemarke) in Barzahlung Vor-Ort. Der Jahresmitgliedsbeitrag und die Gebühren für Steg- und Bootsliegeplätze sind als Gesamtbetrag bis zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins mit dem Verwendungszweck “Vor- und Nachnahme Mitglied” zu überweisen.
https://tollenseseeangler.de/beitrag/
Ab 2027 erfolgt die Zahlung per Überweisung aller Beträge (Jahresmitgliedsbeitrag / Gebühren für Steg- und Bootsliegeplätze / Jahresbeitrag LAV / Jahresangelkarte LAV) als Gesamtbetrag bis zum 31.03. des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins mit dem Verwendungszweck “Vor- und Nachnahme Mitglied”. Der Kassenwart nimmt dann direkt bei dem jeweiligen Mitglied nach Zahlung die Freischaltung der Beiträge auf dem DM vor – das Mitglied kann danach sofort angeln gehen. Mit dem Besitz des DM geht die Verantwortung für die Marke der Fischereiabgabe an den jeweiligen Ausweisbesitzer über. Das heißt, jeder Angelfreund holt sich persönlich die Marke vom Amt.
Per persönlicher ID habe ich Zugang zu meinem DM-Profil. Dort kann ich wie bspw. beim Onlinebanking oder Einkauf auf Internetportalen selbst auf bestimmte persönliche Daten zugreifen.
Der DM kann mit jedem NFC-fähigen Gerät (Smartphone, Tablet etc.) ausgelesen werden.
Der Inhalt des DM kann zudem über Eingabe der persönlichen ID geprüft werden.
Das Auslesen sollte über das Gerät des Kontrollierenden ausgelesen und kontrolliert werden. Eine Alternative ist auch das Zeigen über das eigene Gerät.
Jedes Mitglied kann unter „Profil“ individuell entscheiden, ob die Verbandszeitschrift und/oder der Newsletter des LAV bezogen werden. Der Datenschutz verlangt hier, dass der Nutzer aktiv seine Zustimmung zum Versenden geben muss.
Pro Verein, in dem man Mitglied ist, wird je eine Mitgliedskarte erforderlich und der Verbandsbeitrag des LAV ist entsprechend (ggf. eben mehrfach) zu entrichten.
Diese Forderung besteht bereits seit vielen Jahren – unabhängig vom Digitalen Ausweis.
Hintergrund: Hier der Auszug der Gebühren- und Entgeltordnung des LAV vom 18.05.2019 unter Pkt. 1.b: Die ordentlichen Mitglieder (hier des Vereines) führen den Beitrag für den LAV und den DAFV an den LAV ab. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die Zahl aller bei den ordentlichen Mitgliedern (hier Verein)organisierten Angelfischer (hier Mitglieder des Vereines) des LAV.
weitere Informationen
weiterführende Informationen zum Thema digitaler Mitgliedsausweis und Digitalisierung beim LAV M-V e.V.